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Menschenansammlungen und Militäranlagen
Das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unfallstellen und militärischen Anlagen ist nicht erlaubt. Menschenansammlungen dürfen weder direkt noch im Umkreis von 100 Metern überfolgen werden. Zusätzlich gelten die Vorschriften des Datenschutzgesetztes und der Schutz der Privatsphäre. Erkennt man Personen auf deinem Drohnenvideo oder überfliegst du fremde Grundstücke, musst du dir von den jeweiligen Personen eine Erlaubnis holen. Falls du dir nicht sicher bist, frag lieber bei der BAZL nach.
Prix: 20.- CHF
Numéro de référence: | 3934504 |
Publication: | 22.04.2024 |